Häusliche Krankenpflege /ärztlich verordnete Pflege

Ärztlich verordnete Pflege auf Rezept gibt´s nicht? Gibts doch!

Wussten Sie schon: Krankenversicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Krankenpflege.

Die medizinisch notwendigen Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden, die Basis ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert. Eine ausgebildetet Pflegefachkraft kommt dann zu Ihnen nach Hause und sorgt dafür, dass Sie auch ohne Krankenhausaufenthalt die notwendige Pflege erhalten.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
  • Versorgen von Wunden z.B. nach ambulanten Operationen und Krankenhausaufenthalten
  • Erneuern von Verbänden
  • Blutdruckmessen und Blutzuckerbestimmung
  • Medikamentenstellen und/oder Medikamentenverabreichung
  • Versorgung nach ambulanter Operation
  • in Ausnahmefällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. einem offenen Bein stellen wir zusammen mit Ihrem Arzt die dauerhafte Behandlung sicher. Wir bieten Ihnen ein Netz der Versorgung, indem wir eng mit Haus- und Fachärzten, Physiotherapeuten, Sanitätshäusern, Apotheken und Krankenhäusern zusammen arbeiten. Das spart Ihnen Zeit und unnötige Wege.

Kontaktieren Sie die Diakonie-Station in Ihrer Nähe.