Kurzzeitpflege vgl. § 42 SGB XI

Pflegegrad 2-5: 1.774 € pro Kalenderjahr

Ist Ihre häusliche Pflege zeitweise nicht ausreichend gesichert, besteht die Möglichkeit, ab dem Pflegegrad 2, Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen) in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Die entstehenden Kosten werden bis zu einem Gesamtbetrag von 1774 € pro Kalenderjahr von Ihrer Pflegekasse erstattet.

Der Betrag kann um bis zu 1.774 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden.

Hinweis:
Eine Auszahlung des Kurzzeitpflegebetrages ist nicht möglich und nicht in das folgende Kalenderjahr übertragbar.