Kostenfreie Pflegefachberatung vgl. § 37.3 SGB XI

Holen Sie sich in der Pflegefachberatung Tipps von unseren Experten!

Alle Pflegegeldbezieher des Pflegegrades 2 und 3 müssen halbjährlich einmal und Pflegegrade 4 und 5 müssen vierteljährlich eine Pflegefachberatung und einen Beratungsbesuch durchführen lassen.

Holen Sie sich in der Pflegefachberatung Tipps von unseren Expert*innen! Ihre Pflegeperson kann die Grundfertigkeiten des Pflegens erlernen, erkennt Krankheitszeichen rechtzeitig und schützt die eigene Gesundheit. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:

  • Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Altersgerechte Wohnraumgestaltung
  • Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson

Wer trägt die Kosten für die Beratungsbesuche? Die Kosten für die Beratung werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und Ihre Diakonie-Station organisiert die Abrechnung.
Kostenfreie Pflegefachberatung vgl. § 37.3 SGB XI