
DPV | 2022
Holen Sie sich in der Pflegefachberatung Tipps von unseren Experten!
Alle Pflegegeldbezieher des Pflegegrades 2 und 3 müssen halbjährlich einmal und Pflegegrade 4 und 5 müssen vierteljährlich eine Pflegefachberatung und einen Beratungsbesuch durchführen lassen.
Holen Sie sich in der Pflegefachberatung Tipps von unseren Expert*innen! Ihre Pflegeperson kann die Grundfertigkeiten des Pflegens erlernen, erkennt Krankheitszeichen rechtzeitig und schützt die eigene Gesundheit. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
- Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Altersgerechte Wohnraumgestaltung
- Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson
Wer trägt die Kosten für die Beratungsbesuche? Die Kosten für die Beratung werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und Ihre Diakonie-Station organisiert die Abrechnung.
Kostenfreie Pflegefachberatung vgl. § 37.3 SGB XI
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