Pflegegrad 1-5: 40 € monatlich
Für Ihre Pflege steht Ihnen ein monatliches Kontingent für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Pflegehilfsmittel können z.B. Verbrauchsmaterial sein:
- Saugfähige Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge für private Pflegeperson
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmallätzchen
Das Inkontinenzmaterial zählt nicht zu den Hilfsmitteln, es wird auf Rezept vom Arzt verordnet.
Dauerhafte Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle, Rollatoren, und Pflegebetten werden nach Prüfung durch Ihre Pflegekasse zur Verfügung gestellt und die Kosten werden übernommen.
In jedem Fall sollen sie zur Erleichterung Ihrer Pflege, zur Linderung Ihrer Beschwerden dienen und zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen.
Für die Verbrauchsmaterialien beträgt die Höhe des monatlichen Betrages, den Ihre Pflegeversicherung erstattet, grundsätzlich 40 €. Selbstverständlich werden nur die Kosten zurückgezahlt, die Ihnen auch tatsächlich entstanden sind.