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Betreuungs- und Entlastungsbetrag vgl. § 45b SGB X

Gilt für Pflegegrade 1-5: 125 € monatlich

Neben dem Pflegesachleistungsbetrag können Sie weitere Unterstützungsangebote in Höhe von 125 € monatlich in Anspruch nehmen. Diese sollen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und helfen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Leistungen können Sie einsetzen für:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des § 45a)
  • Leistungen Ihrer Diakonie-Station (nach § 36 SGB XI)

Hinweis:

Eine Auszahlung des Entlastungsbetrages an Sie oder Ihre Angehörigen sieht die Pflegeversicherung nicht vor. Ihre Diakonie-Station berät Sie gerne und unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot. Wurden die Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden

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