Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vgl. § 40 Abs. 4 SGB XI

Pflegegrad 1-5: 4.000 € pro Maßnahme

Ihre Pflegekasse kann Ihnen finanzielle Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes gewähren. Als Beispiele seien hier genannt:

  • technische Hilfen im Haushalt z.B. ein Wannen-/ oder Treppenlift oder
  • bauliche Maßnahmen z.B. den Einbau einer altersgerechten Dusche oder die Verbreiterung eines Türrahmens, damit ein Rollstuhl hindurch passt.

Sie können grundsätzlich bis zu 4.000 € pro Maßnahme bei Ihrer Pflegeversicherung geltend machen.

Achtung! Leben zwei Pflegebedürftige mit Pflegegrad in einem Haushalt, ist die Summe auf max. 16.000 € begrenzt.