Urlaubs- und Verhinderungspflege
Urlaubs- und Verhinderungspflege vgl. § 39 SGB XI
Pflegegrad 2-5: 1.612 € pro Kalenderjahr
Sie werden seit mindestens sechs Monaten durch Angehörige, Freunde oder andere Personen gepflegt? Bitte bedenken Sie, dass Ihre Pflegeperson auch eine Pause braucht oder „verhindert“ sein kann. In diesem Fall kommt eine professionelle Pflegekraft der Diakonie-Station stunden-, tage-, oder wochenweise zu Ihnen nach Hause, pflegt und versorgt Sie zuverlässig.Dafür stehen Ihnen ab dem Pflegegrad 2 pro Kalenderjahr 1.612 € zur Verfügung. Zusätzlich haben Sie jährlich einen Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 €. Damit stehen Ihnen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Hinweis:
Wird das Angebot der Urlaubs- und Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen, verfällt dieser Betrag. Behalten Sie den Überblick. Wir helfen Ihnen bei der Organisation dieses vielfältigen Angebots und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.