Unsere Schwerbehindertenvertretung

Es gibt im Diakonie-Pflege Verbund Berlin eine Schwerbehindertenvertretung (SBV), die von den Mitarbeitenden gewählt wurde. Vertrauensperson ist Martin Krause und Stellvertretung Dana Menz. Für Fragen und Anregungen stehen sie allen Mitarbeitenden im Diakonie-Pflege Verbund Berlin mit Rat und Tat zur Seite.

Auch mit Einschränkungen kann man in der Pflege arbeiten! 

Das zeigt das Beispiel von Lena, die bei der Diakonie-Station in Rahnsdorf arbeitet und ein Cochlea-Implantat besitzt. Damit kann sie sehr gut in der Pflege tätig sein. Lena ist zwar auf das "Mundbild" angewiesen, telefonieren klappt aber super und die Arbeit mit älteren Menschen macht ihr großen Spaß. Welche Möglichkeiten der Pflegeberuf bietet, erfahrt ihr in unserem Film.

Lena arbeitet in der Diakonie-Station Rahnsdorf und besitzt ein Cochlea Implantat. Damit kann sie sehr gut in der Pflege arbeiten. In dem Video berichtet Lena, dass sie zwar auf das „Mundbild“ angewiesen ist, Telefonieren klappt aber super und die Arbeit mit älteren Menschen macht ihr großen Spaß. Welche Möglichkeiten die Diakonie-Station Rahnsdorf Lena bietet und warum sie das Team in Rahnsdorf so schätzt, erfahrt ihr in unserem neuen Film.

Was ist eine Schwerbehindertenvertretung (SBV)?

Die SBV ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden im Diakonie-Pflege Verbund.

Warum gibt es eine SBV?

Eine SBV muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeitende länger als sechs Monate beschäftigt werden. So schreibt es das Neunte Buch Sozialgesetzbuch vor. Das SGB IX beinhaltet die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Welche Aufgaben hat sie?

  • Die SBV engagiert sich für gesundheits- und altersgerechtes Arbeiten, für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die einzelnen Dienststellen sowie für Prävention von Behinderungen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:

Kontrolle des Dienstgebers

  • Die SBV überwacht die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, insbesondere aber auch die dem Dienstgeber nach SGB IX obliegenden Verpflichtungen.

Feststellung der Schwerbehinderung/Gleichstellung

  • Unterstützung der Mitarbeitenden bei Anträgen auf Feststellung einer (Schwer)-Behinderung (Versorgungsamt) oder auf Gleichstellung (Agentur für Arbeit).

Begleitung bei/nach Arbeitsunfähigkeit

  • Unterstützung bei der Beantragung von präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit – bei den zuständigen Stellen wie z.B. Dienstgeber, Rehabilitationsträger oder Integrationsamt.
  • Auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) oder sonstigen Personalgesprächen.

Feedback

  • Die SBV nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten/gleichgestellten (von Behinderung bedrohten) Mitarbeitenden entgegen. Falls sie berechtigt erscheinen, verhandelt sie diese mit dem Dienstgeber und informiert die Beteiligten über Status und Ergebnis der Gespräche.

Welche Rechte hat die SBV überhaupt?

  • Beteiligung bei Einstellungs- oder Vorstellungsgesprächen, wenn sie schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen betreffen.
  • Unterrichtungsrecht bedeutet, dass der Dienstgeber verpflichtet ist, die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
  • Einsicht in die Personalakte - Hinzuziehung der SBV bedeutet, dass  schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeitende das Recht haben, bei Einsicht in die über sie geführten Personalakten oder sie betreffende Daten des Dienstnehmers, die SBV hinzuzuziehen.
  • Teilnahmerecht bedeutet u.a., dass die SBV z.B. an allen Sitzungen der MAV oder ihrer Ausschüsse teilnehmen kann und hierbei auch ein Rederecht hat.
  • Versammlungsrecht bedeutet, dass die SBV mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung von schwerbehinderten / gleichgestellten Mitarbeitenden im Diakonie-Pflege Verbund durchführen kann.
  • Informationsrecht bedeutet, dass der Dienstgeber der SBV gegenüber z.B. Auskunft über die Beschäftigten mit Schwerbehinderung/Gleichstellung erteilen muss.

Martin Krause & Dana Menz
Berlin, 02.08.2022

Bild vom Icon SBV

Sprechzeiten:
Dienstag    09.00 bis 14.00 Uhr, nur telefonisch

Eine kurze Terminvereinbarung ist sinnvoll, da die Mitglieder der SBV nicht immer am Standort sind.

Erreichbarkeit in der Nähe:
U-Bahn Rosenthaler Platz / Tram M1 und M8 / S-Bahn Oranienburger Str.

 

 

Kontakt

Torstraße 152
10119 Berlin
Deutschland

Telefon:
030. 269 32 949

Geolocation