Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrade 1-5)

Broschüren PG 1-5 & Ratgeber Pflege
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Unser Pflegeangebot: Ihre Entscheidung zählt

Die Pflegeversicherung bietet Ihnen, den Pflegebedürftigen, die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem Sie gepflegt werden möchten. Sie haben die Wahl: Nutzen Sie die Unterstützung unserer professionellen Fachkräfte oder beziehen Sie Pflegegeld, das Sie als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben können. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die soziale Pflegeversicherung oft nicht alle Pflegekosten abdeckt. Die verbleibenden Kosten können von Ihnen oder eventuell von Ihren Angehörigen übernommen werden, oder, bei finanzieller Bedürftigkeit, durch die Sozialhilfe. Deshalb spricht man von der Pflegeversicherung auch als einem „Teilleistungssystem“.

Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung festgehalten. Die Diakonie-Stationen sind hier, um Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen und die bestmögliche Pflege für Sie zu gewährleisten.

Ihre Unterstützung nach der Pflegebegutachtung

Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wurde Ihre Pflegebedürftigkeit erkannt und Sie sind nun einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Das eröffnet Ihnen Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), die Ihnen den Alltag in Ihrem Zuhause erleichtern können. Auch wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, können Ihnen einige dieser Leistungen zugutekommen. Bei Ihrer Diakonie-Station behalten wir den Überblick über die vielfältigen Angebote und stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu klären. Besuchen Sie uns in einer Diakonie-Station in Ihrer Nähe, und lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Unterstützung für Sie finden.

Pflegesachleistungen

Hilfe und Pflege im Alltag (vgl. § 36 SGB XI)

Wenn Sie Leistungen über Ihr Budget hinaus nutzen möchten, können Sie diese privat bei uns buchen. Die aktuelle monatliche Unterstützung beträgt:

  • Pflegegrad 2:   761 €
  • Pflegegrad 3: 1.432 €
  • Pflegegrad 4: 1.778 €
  • Pflegegrad 5: 2.200 €

Diese Beträge sind für körperbezogene Pflege, Haushaltshilfen und Betreuungsangebote nutzbar, einschließlich Körperpflege, An- und Ausziehen, Haushaltsführung und mehr.

Pflegefachberatung (vgl. § 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungen in Anspruch nehmen:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate

Pflegegrade 1 haben optional alle sechs Monate Anspruch. Die Beratung hilft bei der praktischen Umsetzung der Pflege und im Umgang mit den Symptomen.

Betreuungs- und Entlastungsbetrag (vgl. § 45b SGB XI)

Alle Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf 125 € monatlich, um die Pflegepersonen zu entlasten. Dieser Betrag kann für Leistungen wie Tages- und Nachtpflege oder andere Diakonie-Angebote genutzt werden.

Pflegehilfsmittel (vgl. § 40 Abs. 1-3 SGB XI)

Ihnen stehen 40 € monatlich zur Verfügung für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel. Dauerhafte Hilfsmittel wie Rollstühle werden nach Prüfung durch die Kasse bereitgestellt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (vgl. § 40 Abs. 4 SGB XI)

Für Anpassungen im Zuhause, wie z.B. barrierefreie Duschen, kann jeweils bis zu 4.000 € beantragt werden.

Urlaubs- und Verhinderungspflege (vgl. § 39 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen pro Jahr 1.612 € für diese Entlastung zur Verfügung, um Pflegepersonen Pausen zu ermöglichen.

Kurzzeitpflege (vgl. § 42 SGB XI)

Ihre Kasse übernimmt bis zu 1.774 € jährlich für diese Pflegeoption, erweiterbar durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege.

Tages- und Nachtpflege (vgl. § 41 SGB XI)

Zusätzliche monatliche Zuschüsse sind möglich:

  • Pflegegrad 2:   689 €
  • Pflegegrad 3: 1.298 €
  • Pflegegrad 4: 1.612 €
  • Pflegegrad 5: 1.995 €

Pflegekurse für Angehörige (vgl. § 45 SGB XI)

Die Pflegekurse sind darauf ausgerichtet, Ihnen wichtige Fähigkeiten zu vermitteln, und können Zuhause oder in Gruppen angeboten werden. Wir beraten Sie kostenlos, denn die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.

Kontaktieren Sie uns

Die Diakonie-Station in Ihrer Nähe ist hier, um Ihnen zu helfen. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch – wir sind für Sie da!

Wer trägt die Kosten für die Beratungsbesuche der Pflegebedürftigen? 
Die Kosten für die Beratung werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und von Ihrer Diakonie-Station abgerechnet. 
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

Stand: 10.2024