Finanzierungsfragen

Broschüre Pflegegrade 1 bis 5
© DPV | 2024

Informationen zur Finanzierung von ambulanter Pflege in Ihrer Diakonie-Station

Wir wissen, dass es viele Fragen rund um die Finanzierung der ambulanten Pflege gibt – besonders wenn Sie Pflege für sich oder Ihre Angehörigen organisieren. Hier möchten wir Ihnen eine verständliche Übersicht bieten.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um Menschen gegen die Folgen von Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie ist die fünfte Säule der Sozialversicherung – neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – und wird von den Pflegekassen getragen. Sie wurde 1995 als eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung eingeführt. Dabei wurde sie als "Teilleistungsversicherung" konzipiert, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab, die für die Pflege eines Menschen nötig sind. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen in erster Linie von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen springt die Sozialhilfe ein. Unsere Diakonie-Stationen beraten Sie gern. 

Nach einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht. Abhängig von der Schwere der Einschränkungen wird ein Pflegegrad zugewiesen, der wiederum bestimmt, welche Leistungen Ihnen durch die Pflegeversicherung zustehen. Diese Leistungen sollen Ihnen dabei helfen, ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu erhalten. Beratungsbroschüre Online 2025

Die ambulante Pflege wird in sogenannten Leistungskomplexen organisiert. Jeder Komplex vereint verschiedene pflegerische Tätigkeiten und ist mit einem festgelegten Preis verbunden. Dadurch haben Sie und Ihre Pflegekasse einen klaren Überblick über die Kosten der einzelnen Dienstleistungen. Welche Leistungskomplexe für Sie infrage kommen, besprechen wir gerne individuell mit Ihnen.

Falls bestimmte Leistungen nicht von der Pflegekasse übernommen werden, oder Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, diese privat zu finanzieren. Unsere Diakonie-Station steht Ihnen beratend zur Seite, um die passenden Optionen zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich abgedeckt werden.

Wir verstehen, dass die Finanzierung von Pflegeleistungen eine bedeutende Rolle spielt und individuell betrachtet werden muss. Deshalb können wir auf unserer Website keine festen Preise angeben. Unsere Pflegeangebote werden stets individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Nach einer gründlichen Bedarfsermittlung prüfen unsere beratenden Pflegefachkräfte genau, wie Ihre Pflege durch Pflegegrade und Eigenanteile möglichst kosteneutral gestaltet werden kann, obwohl die Pflegeversicherung lediglich eine Teilkasko-Lösung ist. So möchten wir sicherstellen, dass Sie die beste Unterstützung zu optimalen Bedingungen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass zu den Preisen für die Leistungskomplexe zusätzlich die Ausbildungsumlage sowie ein Investkostenanteil von 3,5% hinzukommen. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Finanzierung umfassend zu klären.

Wir wissen, dass die Kosten für ambulante Pflegeangebote für viele Menschen eine große Sorge darstellen können. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Pflege zu Hause für jeden zugänglich und würdevoll gestaltet wird.

In solchen Fällen bietet unser Team aus erfahrenen Sozialarbeiter*innen und Pflegefachkräften wertvolle Unterstützung. Wir arbeiten eng mit den Sozialämtern in Berlin zusammen, um Ihnen Hilfe zur Pflege und Leistungen der Sozialhilfe gemäß SGB XII zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiter*innen setzen sich mit Herz und Engagement dafür ein, alle verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Wir sind hier, um Ihnen die Last zu nehmen und gemeinsam Lösungen zu finden, damit Ihre Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam den besten Weg für Ihre individuelle Situation.

 

Leistungskomplexe für Pflegeleistungen

In der ambulanten Pflege werden unsere Leistungen in zwei Bereiche unterteilt: Pflegeleistungen und Hauswirtschaftshilfen. Durch die Kombination dieser Leistungspakete entsteht ein umfassender Pflegevertrag. Dieser hilft Ihnen dabei, so lange wie möglich in Ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben. Unsere Diakonie-Station steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie individuell und warmherzig. es folgt unsere Preisübersicht ohne die Diakonie-Station Grünau.

LK 1 Erweiterte kleine Körperpflege

Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege, Kämmen. Teilkörperpflege bedeutet, dass sie in der Lage sind, sich z.T. alleine waschen zu können und nicht die Anwesenheit der Pflegekraft während der gesamten Körperpflege benötigen. 

LK 2 Kleine Körperpflege

An-/Auskleiden, Waschen von Ober- oder unterkörper, Mund- und Zahnpflege, Kämmen

LK 3 Erweiterte große Körperpflege

Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, An-/Auskleiden, Waschen/Duschen, rasieren, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Ganzkörperpflege in Anwesenheit oder mit Anleitung der Pflegekraft während der gesamten Körperpflege.
3a) erweitere große Körperpflege ohne Baden
3b) erweiterte große Körperpflege mit Baden

LK 4 Große Körperpflege

An-/Auskleiden, Waschen/Duschen, rasieren, Mund- und Zahnpflege, Kämmen

LK 5 Lagern und Betten

Lagern, Bett machen/richten, Mobilisieren beim Betten. Dieser Komplex kann nur in Verbindung mit einem anderen LK genutzt werden. 

LK 6 Hilfe bei der nahrungsaufnahme

Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes, Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme. Die pflegekraft bleibt dabei und reicht die Mahlzeit an.

LK 7 Darm- und Blasenentleerung

a) ohne An- und Auskleiden: Begleitung zur Toilette, unterstützung bei den Ausscheidungen und Entsorgung dieser. Dieser LK kann nur in Verbindung mit LK 1 bis 4 genutzt werden.
b) mit An- und Auskleiden: Begleitung zur Toilette, Entsorgung der Ausscheidungen und entsprechende Intimpflege. LK 7b ist neben den Leistungskomplexen 1 bis 4 nicht abrechenbar

LK 8 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

Die Pflegekraft unterstützt Sie beim An- oder Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung, inkl. Hilfe beim Treppensteigen 

LK 9 Begleitung außer Haus

Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, keine kulturellen Veranstaltungen).  In der Regel dreimal pro Monat. Das persönliche Erscheinen ist beispielsweise erforderlich bei: Arztbesuchen, Einkauf von Kleidungsstücken, Bank oder Behörden.

Leitungskomplexe für hauswirtschaftliche Versorgung

LK 10 Beheizen der Wohnung

Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus, Entsorgung der Verbrennungsrückstände, Heizen.

 

LK 11 Reinigung der Wohnung

a) Aufräumen der Wohnung, dieser LK kann nur in Verbindung mit einem anderen LK genutzt werden. 
b) Reinigung der Wohnung
c) Aufwändige Aufräumarbeiten z.B. nach renovierung, längerer Abwesenheit, Frühjahrsputz

LK 12 Wechseln und Waschen

Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, Wechseln der Bettwäsche.

LK 13 Einkaufen

Einkaufen und Einräumen der gekauften Waren, kann in der Regel zweimal pro Woche geleistet werden. 

LK 14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit

Zubereitung einer warmen Mahlzeit Häuslichkeit des Pflegebedürftigen nicht bei warmem "Essen auf Rädern" 

LK 15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit

Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen auch bei Essen auf Rädern.

LK 16 Erstbesuch und Folgebesuch

a) Erstbesuch: Anamnese, informationen, Pflegeplanung sowie Angebot eines pflegevertrages. im Gespräch stimmen wir gemeinsam ab, welche Leistungen sie benötigen, gerne in Begleitung ihrer Angehörigen und erstellen ihnen ein Kostenangebot.
b) Folgebesuch: erforderlich bei deutlicher Veränderung ihrer Pflegesituation

LK 17 Einsatzpauschale

a) Einsatzpauschale: werktäglich (Montag bis Freitag)
b) Einsatzpauschale: an Wochenenden und Feiertagen

LK 19 Wohngemeinschaften

Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5
a) ganztägig
b) bei Abwesenheit

LK 20 Häusliche Betreuung

Häusliche Betreuung: Begleitung, Anregung und Unterstützung, z.B. Gespräche, Spaziergänge, Besuche von Verwandten und Bekannten, Haushaltsbuchführung.

 

Das Leben ändert sich - wir sind dabei.

Unsere Diakonie-Stationen begleiten Sie mit professioneller und kompetenter Unterstützung, auch in finanziellen Fragen.

Einrichtungen

Hintergründe und Informationen kompakt zusammengestellt

Pflegegrade 1-5 Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Wenn der Medizinische Dienst bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, wurden Sie einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Damit stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zur Verfügung, die Ihnen das Leben zu Hause erleichtern. Sollten Sie nur Pflegegeld beziehen, sind einige dieser Leistungen dennoch zugänglich. Ihre Diakonie-Station ist hier, um Ihnen zu helfen, den Überblick zu bewahren. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen. Unsere Diakonie-Station in Ihrer Nähe freut sich darauf, Sie zu unterstützen. Beratungsbroschüre Online

Übersicht

Ihre Ansprüche nach der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2025:

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5 
Pflegesachleistungen  ----    796 €1.497 €1.859 €2.299 €mtl.
Entlastungsbetrag  131 €  131 €  131 € 131 € 131 €mtl.
Urlaubs- und Verhinderungspflege  ----  1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €jährl.
Kurzzeitpflege  ----  1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €mtl.
Tages- und Nachtpflege  ----    721 €1.357 €1.685 €2.085 €mtl.
Pflegehilfsmittel  42 €    42 €    42 €    42 €    42 €mtl.
Kostenfreie Pflegefachberatung2x2x2x4x4xjährl.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €1-mal.
Kostenfreie Pflegekurse 

Pflegegrade 1-5: Ihre Unterstützung im Detail erklärt

Wenn der Medizinische Dienst bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, wurden Sie einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Das öffnet Ihnen die Tür zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), die Ihnen den Alltag in Ihrem Zuhause erleichtern. Sollten Sie nur Pflegegeld beziehen, stehen Ihnen dennoch einige dieser Leistungen zur Verfügung. Beratungsbroschüre Online

Gemeinsam für Ihre Lebensqualität – nahe, herzlich, verbindlich.

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die bestmögliche Unterstützung für Sie zu gewährleisten. Kontaktieren Sie eine unserer Diakonie-Stationen in den Berliner Kiezen und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu mehr Lebensqualität in Ihren eigenen vier Wänden finden.