Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sollen in Einrichtungen der Diakonie Schutz, Begleitung, Unterstützung und Förderung erhalten. Die kirchlich-diakonische Arbeit hat den Anspruch, ihnen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten. In scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht, wenn Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren.
Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen vor Übergriffen zu schützen, starke Präventionskonzepte und Interventionsmaßnahmen zu verankern, Vorfälle von (sexualisierter) Gewalt aus der Vergangenheit aufzuarbeiten sowie dafür zu sorgen, dass alle Formen von Grenzüberschreitungen, Übergriffen sowie Straftaten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. In diakonischen und kirchlichen Einrichtungen und Diensten sollen alle Menschen wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und auf kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.