
Der Entlastungsbetrag ergänzt die pflegerische Versorgung und zielt darauf ab, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Nicht in Anspruch genommene Beträge aus 2024 können bis zu einem Betrag von maximal 1.125 Euro genutzt werden. Der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2024 gemäß § 45b SGB XI muss bis zum 30. Juni 2025 eingesetzt werden. Danach verfällt das Restguthaben.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung in verschiedenen Bereichen an, beispielsweise bei gemeinsamen Aktivitäten, im Alltag oder bei der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Zögern Sie nicht uns spontan für eine persönliche Beratung zu kontaktieren. Ihre Diakonie-Station vor Ort.
Gemeinsam finden wir das passende Angebot für Sie und Ihre Angehörigen.
-
RaicoPschichholzZentrales Qualitätsmanagement