Betreuungs- und Entlastungsangebote
Betreuungs- und Entlastungsangebote
Betreuungs- und Entlastungsbetrag § 45b SGB X
Den Betreuungs- und Entlastungsbetrag vgl. § 45b SGB XI gibt es für Pflegegrade 1-5: 131 € monatlich. Neben dem Pflegesachleistungsbetrag sieht die Pflegeversicherung die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 131 € vor. Diese sollen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und helfen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Leistungen können Sie einsetzen für:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des § 45a)
- Leistungen Ihrer Diakonie-Station (nach § 36 SGB XI)
Hinweis:
ine Auszahlung des Entlastungsbetrages an Sie oder Ihre Angehörigen ist seitens der Pflegeversicherung ausgeschlossen. Ihre Diakonie-Station berät Sie gerne und unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot .