Betreuungs- und Entlastungsangebote

Betreuungs- und Entlastungsbetrag § 45b SGB X

Den Betreuungs- und Entlastungsbetrag vgl. § 45b SGB XI gibt es für Pflegegrade 1-5: 131 € monatlich. Neben dem Pflegesachleistungsbetrag sieht die Pflegeversicherung die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 131 € vor. Diese sollen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und helfen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Leistungen können Sie einsetzen für:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des § 45a)
  • Leistungen Ihrer Diakonie-Station (nach § 36 SGB XI)

Hinweis:
ine Auszahlung des Entlastungsbetrages an Sie oder Ihre Angehörigen ist seitens der Pflegeversicherung ausgeschlossen. Ihre Diakonie-Station berät Sie gerne und unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot .