Kostenfreie Pflegefachberatung

Kostenfreie Pflegefachberatung § 37.3 SGB XI

Alle Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen lassen:

  • bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal,
  • bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. 

 

Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit wahrnehmen. 

 

Bestandteile einer Pflegefachberatung sind zum Beispiel Hilfestellungen und Tipps zur Durchführung pflegerischer Maßnahmen. Darüber hinaus kann die Wahrnehmung von Krankheitssymptomen der zu pflegenden Person und der eigenen Belastungsgrenzen geschult werden. 

 

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