Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel - § 40 Absatz 1 bis 3 SGB XI
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, die Körperpflege (Hygiene) fördern oder die selbständige Lebensführung unterstützen. Pflegehilfsmittel setzen eine Pflegestufe voraus und werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegegrd 1-5 sind es 42 € monatlich.
Beispiele für Pflegehilfsmittel sind:
- Pflegebetten und Zubehör
- Pflegetische und Pflegerollstühle
- Waschanlagen, Duschwagen, Steckbecken, Urinflaschen
- Hausnotrufgeräte
- Mundschutz, FFP-Masken und Handschuhe, Einmalhandschuhe
- Flächen- und Händedesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- und weitere
Hinweis
Das Inkontinenzmaterial zählt nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Ihr Arzt stellt Ihnen dafür Rezepte aus.
Dauerhafte Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle, Rollatoren, und Pflegebetten werden nach Prüfung durch Ihre Pflegekasse zur Verfügung gestellt und die Kosten werden übernommen. In jeden Fall sollen sie zur Erleichterung Ihrer Pflege, zur Linderung Ihrer Beschwerden dienen und zu einer selbstständigen Lebensführung beitragen.
Kostenfreie Pflegefachberatung | Pflegekurse für Pflegepersonen 9 Für die Verbrauchsmaterialien beträgt die Höhe des monatlichen Zuschusses, den Ihre Pflegeversicherung erstattet, grundsätzlich 42 €. Selbstverständlich werden nur die Kosten zurückerstattet, die Ihnen auch tatsächlich entstanden sind.