Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 Abs. 4 SGB XI

Ihre Pflegekasse kann Ihnen finanzielle Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes gewähren. Sie können grundsätzlich bis zu 4.180 € pro Maßnahme bei Ihrer Pflegeversicherung geltend machen. 

Beispielsweise für:

  • technische Hilfen im Haushalt z.B. ein Wannen-/ oder Treppenlift
  • bauliche Maßnahmen z.B. den Einbau einer barrierefreien Dusche oder die Verbreiterung eines Türrahmens.

Ziel
Die Umbaumaßnahmen sollen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung: Es muss ein Antrag mit Kostenvoranschlag zur baulichen Veränderung bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Bei der Antragstellung berät Sie Ihre Diakonie-Station gerne.

 

Achtung!
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen einen Betrag in Höhe von 4.180 € je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 € begrenzt.