Beratung und Unterstützung für Ihre häusliche Pflege
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden, haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf einen regelmäßigen Beratungsbesuch. Bei Pflegegrad 1 können Sie die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und schauen gemeinsam mit Ihnen, ob die Pflege gut organisiert ist und wo Sie Unterstützung benötigen. Wir beantworten Ihre Fragen, geben praktische Tipps zur Pflege und zeigen Ihnen, welche Hilfen Sie nutzen können.
Wie oft haben Sie Anspruch?
- Pflegegrad 1: freiwillig einmal halbjährlich.
- Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich.
- Pflegegrad 4 und 5: halbjährlich oder auf Wunsch vierteljährlich.
Auch wenn Sie Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, können Sie den Beratungsbesuch halbjährlich nutzen.
Der Beratungsbesuch ist für Sie kostenfrei. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse